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BGH, 31.01.1966 - VII ZR 103/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Streit über die zur Erteilung des Auftrags zur Innenausstattung des Hauses zuständige Person - Grundsätzliche Möglichkeit des Verlangens einer vereinbarten Vergütung nach Kündigung des Bestellers außer bei Kündigung wegen Gefährdung durch ein den Vertragszweck ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
Auszug aus BGH, 31.01.1966 - VII ZR 103/64
Danach kann der Unternehmer nach einer Kündigung des Bestellers grundsätzlich die vereinbarte Vergütung verlangen, es sei denn, daß der Besteller wegen eines Verhaltens des Unternehmers gekündigt hat, das den Vertragszweck gefährdete (BGHZ 31, 224, 229 [BGH 26.11.1959 - VII ZR 120/58] und ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats). - BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62
Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des …
Auszug aus BGH, 31.01.1966 - VII ZR 103/64
Es ist zweifelhaft, ob er unter solchen Umständen auch bei Berücksichtigung der Grundsätze, die der erkennende Senat in dem Urteil vom 2. Mai 1963, BGHZ 39, 255 aufgestellt hat, als Handwerker im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 angesehen werden könnte, und zwar insbesondere deshalb, weil es dann an einem von dem Kläger geführten handwerklichen Betriebe fehlen würde.
- BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77
Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung
Deshalb hat der Senat für aus verschiedenen Leistungselementen bestehende Mischverträge ausgesprochen, die Verjährung sei nach den Leistungen zu beurteilen, die bei weitem überwiegen und dem Vertragsverhältnis seine charakteristische Note geben (BGH Urteil vom 31. Januar 1966 - VII ZR 103/64, S. 10; vgl. auch - für Architekten leistungen - BGHZ 45, 223, 230; 59, 163, 166).